Miet- und Pachtrecht

Dieses Rechtsgebiet bearbeitet in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig RA Dr. Richtsfeld.

 

Im Mietrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Im wesentlichen kann man Wohnraummietrecht und gewerbliches Mietrecht unterscheiden.

Insbesondere:

  •  Erstellung von Mietverträgen und Mietaufhebungsverträgen
  •  Durchsetzung von Mietzinsen
  •  Mietminderungen
  •  Schönheitsreparaturen, Schadensersatz
  •  Mietkaution
  •  Kündigung von Mietverträgen
  •  Räumungsklagen
  •  u.a.