Dr. jur. Stefan Richtsfeld
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stefan Richtsfeld arbeitete nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und seinem Referendariat als Assessor 1990/1991 zunächst in der Rechtsabteilung der Zahnradfabrik Passau, sodann 1991 - 1993 als Assistent der Geschäftsleitung der Eder Maschinenfabrik Mainburg/München. 1994 gründete er mit seinem Sozius die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Richtsfeld und Winbeck in Mainburg und fungiert seitdem als Sozius dieser Kanzlei. Seit 2001 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seine Interessenschwerpunkte bestehen im Arbeitsrecht, Sportrecht, Mietrecht, Baurecht und generell im Vertragsrecht. Er berät auch mittelständische Firmen und ist zudem für diese forensisch tätig. Darüber hinaus weist er langjährige breitgefächerte Erfahrungen in der Lehre auf.
Ab 2002 wirkte Stefan Richtsfeld mehrere Jahre als Dozent der IHK – München – Westerham für Wirtschaftsprivatrecht. Von 2008 - 2013 war er an der Hochschule Deggendorf als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht (Bereich Vertragsmanagement) tätig. Im Zeitraum von 2009 - 2013 lehrte er an der Hochschule für angewandtes Management (HAM Erding) als Lehrbeauftragter Zivil –, Unternehmens – und Arbeitsrecht. Von März 2013 bis September 2016 war Stefan Richtsfeld Professor für Sport –, Event – und Arbeitsrecht an der Hochschule für angewandtes Management (HAM Erding). Während dieses Zeitraums lehrte er Sport – und Eventrecht, Zivil – und Unternehmensrecht, Individual- und Kollektivarbeitsrecht, privates und öffentliches Baurecht sowie Immobilienrecht. Die Lehre erfolgte im semivirtuellen Konzept an den Standorten Erding, Neumarkt (Oberpfalz), Treuchtlingen, Ismaning und Unna. Während dieses Zeitraums war er unter anderem ein Jahr Studiengangsleiter für Wirtschaftsrecht (Bachelor und Master).
Weitere Lehrauftrage folgten an dieser Hochschule 2018/2019 im Sportrecht sowie 2019/2020 im Zivil –, Unternehmens – und Arbeitsrecht. Im März 2019 hat er an der THD Deggendorf zum Thema „Die neue Rechtslage der Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere deren Auswirkungen auf Unternehmen“ referiert. An der THD Deggendorf war er in 2020 Lehrbeauftragter für Kollektiv –, Individualarbeitsrecht und arbeitsrechtliche Compliance (online-Vorlesung).
Da er sich seit frühester Kindheit an für den Sport begeistert (früher aktiver Handballer und Tennisspieler), verwundert nicht seine langjährige Affinität zum Sportrecht. Er wurde in 1992 bei Professor Dr. Dieter Schwab an der Universität Regensburg bereits zu einem sportrechtlichen Thema promoviert. Stefan Richtsfeld publiziert vor allem zu sportrechtlichen Themen wie Sponsoringvertragen, Vertragsstrafen in Sportarbeitsvertragen, Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflichten, insbesondere in der Causa Sport (Internationale Zeitschrift für Sportrecht), vgl. www.richtsfeld.de. Seit 2019 fungiert er als stellvertretender Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „Fachanwalt für Sportrecht“ der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und Bamberg.
Stefan Richtsfeld ist seit 2008 Ehrenvorsitzender des TSV 1861 Mainburg e.V.